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   OLG Zweibrücken, 12.03.2004 - 3 W 284/03   

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https://dejure.org/2004,6154
OLG Zweibrücken, 12.03.2004 - 3 W 284/03 (https://dejure.org/2004,6154)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.03.2004 - 3 W 284/03 (https://dejure.org/2004,6154)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. März 2004 - 3 W 284/03 (https://dejure.org/2004,6154)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessvergleich als wirksamer Vollstreckungstitel; Beurkundung des Vergleichs unter Beachtung der Vorschriften über das Sitzungsprotokoll; Voraussetzungen der Prozessbeendigung

  • Judicialis

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 160 Abs. 5; ; ZPO § 887

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtlicher Vergleich - Anlagen zum Text als Gegenstand der vergleichsweisen Einigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckung - Vollstreckungsfähigkeit eines Vergleichs mit Anlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 508
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.03.2004 - 3 W 284/03
    Die Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO setzt nämlich voraus, dass der Vergleich formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist und insbesondere unter Beachtung der Vorschriften über das Sitzungsprotokoll (§§ 159 ff ZPO) beurkundet wurde (vgl. BGHZ 16, 388, 390).
  • OLG Hamm, 21.12.1999 - 24 U 48/99

    Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.03.2004 - 3 W 284/03
    Sollen nämlich über den Text des Vergleichs hinaus Anlagen zum Gegenstand der vergleichsweisen Einigung gemacht werden, wird dem Protokollierungszwang gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, wovon die förmliche Wirksamkeit eines Vergleichs abhängt, nur dann Genüge getan, wenn die in Betracht kommenden Schriftstücke gemäß § 160 Abs. 5 ZPO in dem Protokoll als "Anlage" bezeichnet und diesem beigefügt werden (vgl. Senat, NJW-RR 1992, 1408; OLG Naumburg aaO; OLG Hamm MDR 2000, 350).
  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 5 W 101/01

    Voraussetzungen für wirksam protokollierten Vergleich / Auslegung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.03.2004 - 3 W 284/03
    Nicht ordnungsgemäß protokollierte Vergleiche sind unwirksam und daher als Vollstreckungsgrundlage ungeeignet (vgl. OLG Naumburg, 5 W 101/01, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.1992 - 3 W 63/92

    Protokoll des Gerichts; Prozeßvergleich; Verdeutlichung; Titulierter Anspruch;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.03.2004 - 3 W 284/03
    Sollen nämlich über den Text des Vergleichs hinaus Anlagen zum Gegenstand der vergleichsweisen Einigung gemacht werden, wird dem Protokollierungszwang gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, wovon die förmliche Wirksamkeit eines Vergleichs abhängt, nur dann Genüge getan, wenn die in Betracht kommenden Schriftstücke gemäß § 160 Abs. 5 ZPO in dem Protokoll als "Anlage" bezeichnet und diesem beigefügt werden (vgl. Senat, NJW-RR 1992, 1408; OLG Naumburg aaO; OLG Hamm MDR 2000, 350).
  • OLG Hamm, 12.10.2020 - 5 W 46/20

    Bezugnahme in einem Prozessvergleich

    Bei Nichteinhaltung dieser Förmlichkeiten genüge der Vergleich nicht den prozessualen Voraussetzungen und sei deshalb jedenfalls prozessual unwirksam (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.1999 - 24 U 48/99, juris Rn. 33 f.; Urteil vom 17.01.2012 - 26 U 35/11, BeckRS 2013, 21636; Urteil vom 17.01.2012 - 26 U 35/11, juris Rn. 49; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.11.2001 - 5 W 101/01, BeckRS 2001, 30223146; OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.03.2004 - 3 W 284/03, juris Rn. 7 f.; OLG Schleswig, Urteil vom 15.06.2007 - 1 U 164/06, juris Rn. 18; Schneider, MDR 1997, 1091, 1092; Wolfsteiner, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 794 ZPO Rn. 38; Geimer, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 794 ZPO Rn. 9).
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